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Die Relativität des Gewerkschaftsbegriffs
Die Rechtsprechung des BAG und die herrschende Lehrmeinung verlangen für die Anerkennung einer Arbeitnehmervereinigung als Gewerkschaft, dass diese mächtig genug ist, um auf den sozialen Gegenspieler - also den einzelnen Arbeitgeber oder den Arbeitgeberverband - Druck ausüben zu können. Diese Forderung wird nicht nur für das Tarifvertragsrecht erhoben, sie soll vielmehr überall dort gelten, wo einer Gewerkschaft Rechtspositionen eingeräumt werden. ...

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